Ausbildungsweg zur/zum Podologin/Podologen

Die Ausbildung zur Podologin / zum Podologen dauert in der Grundausbildung drei Jahre und wird als Berufslehre in einem Lehrbetrieb absolviert. Schliesst man das Qualifikationsverfahren erfolgreich ab, erhält man das eidgenössische Fähigkeitszeugnis und darf den Titel ''Podologin /Podologe EFZ'' tragen. Diese Ausbildung wird normalerweise als Vollzeitlehre absolviert und bedingt die Mitarbeit von 4 Tagen pro Woche in einem Lehrbetrieb und einem Tag Berufsschule in Zofingen. Es gibt aber auch immer mehr Interessenten für unseren Beruf, die den zweiten Bildungsweg gehen und mit Vorkenntnissen aus dem Gesundheitswesen ist es möglich die Lehrzeit auf 2 Jahre zu verkürzen. Geschick mit den Händen, medizinisches Interesse und viel Einfühlungsvermögen gegenüber unseren Kunden und Patienten ist in jedem Fall eine wichtige Voraussetzung!

Der Abschluss mit dem EFZ berechtigt jedoch (noch) nicht zur Selbständigkeit, da es die Behandlung von Risikopatienten in selbständiger Tätigkeit ausschliesst. Mit diesem Abschluss arbeitet man im Angestelltenverhältnis in einer Praxis und kann die Höhere Fachschule besuchen (3 Jahre), die man mit dem Titel ''Podologin /Podologe HF'' abschliesst. Diese studienähnliche berufsbegleitende Schule ist sehr anspruchsvoll und verleiht einem nach erfolgreichem Abschluss diverse Möglichkeiten; Selbständigkeit, Expertin für QV der Grundbildung oder sogar die Möglichkeit Berufsschullehrerin oder -lehrer zu werden.

Podologinnen und Podologen mit dem früheren Ausbildungsabschluss ''SPV'' sind weiterhin von diesen Regelungen ausgenommen und dürfen selbständig Risikopatienten behandeln, Mitarbeiter und Lernende beschäftigen, sind jedoch als Expertinnen/Lehrer ausgeschlossen.

 

Folgende Berufstitel können Sie antreffen:

 

Podologin/Podologe SPV:   frühere Verbandslehre, welche die Behandlung von Risikopatienten und die selbständige Berufsausübung anerkennt.

 

dipl. Podologin/Podologe HFP:    frühere ''Meisterprüfung'', wird heute mit dem Titel ''HF'' gleichgestellt.

 

Podologin/Podologe EFZ:   heutiger Titel nach Abschluss der Grundausbildung, bedeutet ''eidgenössisches Fähigkeitszeugnis''. Erlaubt das Behandeln von Risikopatienten nur unter der Kontrollmöglichkeit einer/eines höher qualifizierten Podologin/Podologen. Selbständigkeit ist in den meisten Kantonen ausgeschlossen, da es ''nur'' das selbständige Behandeln von gesunden Kunden und Kundinnen erlaubt.

 

dipl. Podologin/Podologe HF:   heutige Berufsweiterbildung der 3-jährigen höheren Fachschule. Der Abschluss berechtigt zur Selbständigkeit (auch Risikopatienten!), Lehrertätigkeit oder Aufsicht und Kontrolle an den Prüfungen.